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Gmbh auflösen

Eine GmbH aufzulösen kann nicht einfach so entschieden werden. Dazu bedarf es laut § 60 I Nr. 2 GmbHG einen Gesellschafterbeschluss. Dazu ist in der Regel eine Dreiviertel-Mehrheit erforderlich. Sobald die Auflösung beschlossen wurde, muss der Firmenname im geschäftlichen Schriftverkehr um die Kürzel i.L. (in Liquidation) oder i.Abw. (in Abwicklung) erweitert werden. Die Anmeldung zur Auflösung muss zusätzlich notariell beglaubigt und an das Handelsregister gemeldet werden .
Sobald die Auflösung rechtmäßig beschlossen wurde, geht es an die Liquidation der GmbH, sofern es keinen Insolvenzantrag gibt, der abgewickelt werden muss. Hierzu müssen die sogenannten Liquidatoren benannt werden. Das Registergericht muss bestätigen, dass keine straf-, gewerbe- oder berufsrechtlichen Hindernisse vorliegen, die gegen eine Tätigkeit als Liquidator sprechen. Anschließend werden die Liquidatoren in das Handelsregister eingetragen und können mit ihrer Arbeit beginnen.
Die Arbeit fällt nicht zu knapp aus: Die Liquidatoren müssen unter anderem die noch laufenden Geschäfte abschließen, im elektronischen Bundesanzeiger den Gläubigeraufruf veröffentlichen, die Liquidations-Eröffnungsbilanz erstellen und das noch vorhandenes Gesellschaftsvermögen in Geld umsetzen.
Bevor die GmbH i.L. aus dem Handelsregister gelöscht werden kann, muss ein sogenanntes Sperrjahr (Link zu Sperrjahr einfügen) eingehalten werden. Das Sperrjahr beginnt mit dem Gläubigeraufruf im elektronischen Bundesanzeiger. In diesem Zeitraum können die Gläubiger ihre offenen Forderungen einziehen. Sollte das Sperrjahr nicht eingehalten werden, ist die GmbH-Auflösung rechtlich unwirksam. Erst nach Beendigung des Sperrjahres darf noch vorhandenes Gesellschaftsvermögen unter den Gesellschaftern verteilt werden.
Dann folgt der letzte Schritt der GmbH-Auflösung, die endgültige Löschung aus dem Handelsregister. Das Handelsregister prüft gewissenhaft, ob bei der Auflösung der GmbH alle rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Sollte das der Fall sein, wird die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht und das Auflösen der GmbH ist beendet. Alle Unterlagen der Liquidation müssen für zehn Jahre aufbewahrt werden.
Da es sich bei der aufgelösten GmbH i.L. immer noch um eine juristische Handelsgesellschaft handlet, müssen auf den im Abwicklungszeitraum erzielten Gewinn weiterhin Körperschafts-, Umsatz- und Gewerbesteuer bezahlt werden. Zzgl. entstehen während der Auflösung Liquidationskosten von ungefähr 3000 Euro.
Die GmbH-Auflösung ist nicht nur langwierig, sondern auch kostspielig. Deshalb sollte genau abgewogen werden, ob die Firma vielleicht doch noch zu retten ist, etwa durch einen Verkauf an einen Investor. Wenn die Auflösung unabwendbar ist, gibt es unter Umständen die Möglichkeit, die GmbH ohne Liquidation und Sperrjahr aufzulösen. Hierzu muss ein Antrag auf Amtslöschung beim Amtsgericht gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Vermögenslosigkeit.
Sie möchten Ihre GmbH auflösen und sind auf der Suche nach professioneller Unterstützung? Als erfahrene Unternehmensberater sind wir Ihnen gerne behilflich. Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt, unverbindlich und kostenlos. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Da es sich bei der aufgelösten GmbH i.L. immer noch um eine juristische Handelsgesellschaft handlet, müssen auf den im Abwicklungszeitraum erzielten Gewinn weiterhin Körperschafts-, Umsatz- und Gewerbesteuer bezahlt werden. Zzgl. entstehen während der Auflösung Liquidationskosten von ungefähr 3000 Euro.
Die GmbH-Auflösung ist nicht nur langwierig, sondern auch kostspielig. Deshalb sollte genau abgewogen werden, ob die Firma vielleicht doch noch zu retten ist, etwa durch einen Verkauf an einen Investor. Wenn die Auflösung unabwendbar ist, gibt es unter Umständen die Möglichkeit, die GmbH ohne Liquidation und Sperrjahr aufzulösen. Hierzu muss ein Antrag auf Amtslöschung beim Amtsgericht gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Vermögenslosigkeit.
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